Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+
Insbesondere für ältere Langzeitarbeitslose ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt oft schwierig. Diese Personengruppe benötigt aufgrund der nicht gelungenen Integration auf dem Arbeitsmarkt, der sozialen Umstände und persönlichen Situation besonderen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch wird nicht nur der Perspektivlosigkeit und sozialen Isolation entgegengewirkt, sondern auch eine Möglichkeit geschaffen, diese Menschen nachhaltig in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu integrieren.
Mit dem Programm „Gesellschaftliche Teilhabe: Jobperspektive 58+“ werden langzeitarbeitslose Personen angesprochen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen aus dem SGB II beziehen. Diese sollen durch zusätzliche, langfristige und im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigung wieder gesellschaftlich eingegliedert werden.
Daher fördert das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten einrichten, bei der die individuelle Beschäftigungszeit mindestens 1 bis maximal 3 Jahre betragen soll.
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